Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026
Bei einer Scheidung in Deutschland werden die in der Ehe erworbenen Rentenanrechte grundsätzlich hälftig geteilt. Das nennt sich Versorgungsausgleich und läuft bei Ehen von mehr als drei Jahren von Amts wegen. Vermögen wird dagegen über den Zugewinnausgleich getrennt abgerechnet, und Unterhalt ist keine Selbstverständlichkeit, sondern die Ausnahme. Deshalb lohnt es sich, die Regeln zu kennen, bevor eine Trennung ansteht.
Etwa 130.100 Ehen wurden 2025 in Deutschland geschieden, 0,6 Prozent mehr als im Jahr davor, so das Statistische Bundesamt. Die Ehe hatte im Schnitt rund 14,5 Jahre gehalten. Das ist die Lebensphase, in der viele Frauen in Teilzeit gearbeitet, Kinder betreut oder Angehörige gepflegt haben. Genau in diesen Jahren ist die eigene Altersvorsorge oft dünner geworden als die des Partners. Die Trennung macht diese Lücke sichtbar, und sie kommt meist zu einem Zeitpunkt, an dem Kraft und Geld ohnehin knapp sind.
Dieser Artikel ordnet ein, was das Gesetz dir bei Rente, Vermögen und Unterhalt zugesteht, wo seine Grenzen liegen und was du schon vor einer möglichen Trennung tun kannst. Er ersetzt keine anwaltliche Beratung, soll dir aber helfen, die richtigen Fragen zu stellen.
Warum Scheidung für Frauen finanziell oft härter ausfällt
Frauen verdienten 2025 pro Stunde 16 Prozent weniger als Männer (Gender Pay Gap, unbereinigt), und bei den eigenen Alterseinkünften von Menschen ab 65 Jahren liegt die Lücke laut Statistischem Bundesamt bei 36,0 Prozent (Gender Pension Gap). Rechnet man Hinterbliebenenrenten mit ein, fällt die Lücke kleiner aus. Diese Renten stehen dir nach einer Scheidung aber in aller Regel nicht mehr zu.
Am deutlichsten zeigt sich das Risiko bei Alleinerziehenden: 28,9 Prozent dieser Haushalte galten 2025 als armutsgefährdet, in der Gesamtbevölkerung waren es 16,1 Prozent. Wer nach einer Trennung mit Kind allein für das Einkommen verantwortlich ist, trägt ein deutlich höheres Risiko.
Das heißt nicht, dass eine Scheidung in die Armut führen muss. Es heißt, dass die Weichen oft Jahre vorher gestellt werden: durch die Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit, durch Eheverträge und durch die Frage, wer sich um Geld kümmert. Wie sich Teilzeit konkret auf deine Rente auswirkt, haben wir in Teilzeit und Rente: Was dich jedes Jahr wirklich kostet durchgerechnet.
Die Rente: Was der Versorgungsausgleich leistet
Das Prinzip der Halbteilung
Der Versorgungsausgleich folgt einer einfachen Idee: Was beide Ehepartner während der Ehe an Rentenanrechten aufgebaut haben, gehört beiden zu gleichen Teilen. Die Ehezeit beginnt am ersten Tag des Monats der Heirat und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 VersAusglG). Ausgeglichen werden nicht nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rente, sondern grundsätzlich auch Betriebsrenten und private Rentenverträge.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung geschieht das durch interne Teilung: Das Familiengericht überträgt dem Ehepartner mit den geringeren Anrechten einen Teil der Anrechte des anderen direkt auf dessen Rentenkonto. Bei einer Ehe von bis zu drei Jahren findet der Ausgleich nur statt, wenn ein Ehepartner ihn beantragt. Außerdem kann er unterbleiben, wenn der Wertunterschied oder einzelne Anrechte geringfügig sind (§ 18 VersAusglG) oder der Ausgleich grob unbillig wäre (§ 27 VersAusglG). Ein Ehevertrag kann ebenfalls abweichende Regeln enthalten.
Ein Rechenbeispiel
Nehmen wir eine Ehe von 15 Jahren. Er arbeitet Vollzeit und verdient das Durchschnittsentgelt, das für 2026 vorläufig bei 51.944 Euro liegt. Das ergibt etwa einen Entgeltpunkt pro Jahr, nach 15 Jahren also 15,0 Entgeltpunkte. Sie arbeitet auf einer halben Stelle und kommt auf 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr, also 7,5 in 15 Jahren.
- Differenz der Ehezeit: 15,0 minus 7,5 sind 7,5 Entgeltpunkte.
- Ausgleichswert: die Hälfte davon, also 3,75 Entgeltpunkte, von ihm auf sie.
- Danach haben beide je 11,25 Entgeltpunkte aus der Ehezeit.
- Seit dem 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 Euro Monatsrente wert (Rentenwert, plus 4,24 Prozent). Der Ausgleich beträgt damit 3,75 mal 42,52, also rund 159 Euro monatlich. Ihre Ehezeit-Rente steigt von etwa 319 auf etwa 478 Euro.
Eigene, vereinfachte Rechnung: Sie ignoriert Zeiten vor und nach der Ehe, Zu- und Abschläge, Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und setzt Durchschnittsentgelt und Rentenwert konstant an. Kindererziehungszeiten, die zusätzliche Entgeltpunkte bringen, sind nicht berücksichtigt.
Der Ausgleich ist spürbar: Im Beispiel steigt ihre Ehezeit-Rente um die Hälfte. Er deckt aber nur die Ehezeit ab. Was dir entgeht, weil du nach der Scheidung weiter Teilzeit arbeitest oder früher kürzergetreten bist als nötig, bleibt bei dir. Wie groß die Lücke bis zur Rente insgesamt werden kann, siehst du in Rentenlücke mit 45 oder 50: Was du noch tun kannst.
Was gerade im Gesetzgebungsverfahren ist
Zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts liegt ein Gesetzentwurf vor (Bundestagsdrucksache 21/6510). Nach unseren Quellen wurde er im Juli 2026 an den Rechtsausschuss überwiesen; den weiteren Verlauf haben wir nicht geprüft. Er soll unter anderem die Geringfügigkeitsregel neu fassen, damit keine winzigen Splitteranrechte entstehen, und die Frist für die Abänderung einer Entscheidung von 12 auf 24 Monate verlängern. Ob und wann das Gesetz in Kraft tritt, ist offen. Welche Fassung in deinem Verfahren gilt, klärt deine Anwältin.
Das Vermögen: Zugewinn statt Teilung nach Köpfen
Ohne Ehevertrag leben Ehepaare in Deutschland im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet nicht, dass alles gemeinsam gehört. Bis zur Scheidung bleiben die Vermögen getrennt. Danach wird verglichen, wie stark jedes Vermögen in der Ehe gewachsen ist. Die Differenz der beiden Zugewinne wird geteilt, der Partner mit dem höheren Zugewinn gibt dem anderen die Hälfte des Überschusses ab (§§ 1373 ff. BGB).
- Stichtag: Maßgeblich ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen zugestellt wird (§ 1384 BGB). Vermögen, das danach entsteht, zählt grundsätzlich nicht mehr.
- Erbschaften und Schenkungen: Was du während der Ehe erbst oder geschenkt bekommst, wird deinem Anfangsvermögen zugerechnet. Der Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs wird nicht als Zugewinn geteilt, spätere Wertsteigerungen können aber Zugewinn sein.
- Rentenanrechte: Sie werden nicht im Zugewinn, sondern im Versorgungsausgleich ausgeglichen. Beides getrennt zu betrachten ist wichtig.
- Immobilien: Sie werden zum Stichtag bewertet, und die Bewertung ist oft der Streitpunkt. Hier lohnt sich fachliche Hilfe.
Eine praktische Konsequenz: Wer von seinem Partner Zugewinn fordert, braucht Auskunft über dessen Vermögen. Der Auskunftsanspruch ist gesetzlich geregelt, aber er hilft nur, wenn du weißt, wonach du fragen musst. Wer die Finanzen in der Ehe nie selbst im Blick hatte, steht hier schlechter da. Mehr zum Thema Geld in der Partnerschaft findest du in Finanzen in der Partnerschaft.
Unterhalt: Eigenverantwortung ist der Normalfall
Das deutsche Recht geht seit der Reform von 2008 davon aus, dass nach einer Scheidung jeder für sich selbst sorgt (§ 1569 BGB). Nachehelicher Unterhalt ist die Ausnahme und hängt von konkreten Gründen ab. Die wichtigsten für Mütter:
- Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB): Wenn du ein gemeinsames Kind betreust und deshalb nicht voll für dich sorgen kannst, besteht der Anspruch mindestens drei Jahre nach der Geburt, sofern der andere zahlen kann. Länger, wenn es der Billigkeit entspricht, etwa weil Betreuungsmöglichkeiten fehlen oder das Paar in der Ehe ein bestimmtes Betreuungsmodell gelebt hat.
- Befristung und Herabsetzung (§ 1578b BGB): Unterhalt kann zeitlich begrenzt oder gekürzt werden. Entscheidend sind ehebedingte Nachteile, also etwa Karrierelücken wegen der Familie, sowie die Dauer der Ehe.
- Trennungsunterhalt: Schon ab der Trennung kann Unterhalt für die Zeit bis zur Scheidung zu zahlen sein (§ 1361 BGB). Das ist ein eigener Anspruch mit eigenen Regeln.
Für den Kindesunterhalt gilt die Düsseldorfer Tabelle, eine Richtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf ohne Gesetzeskraft. Der Mindestunterhalt beträgt seit dem 1. Januar 2026 486 Euro (0 bis 5 Jahre), 558 Euro (6 bis 11 Jahre) und 653 Euro (12 bis 17 Jahre) pro Monat, jeweils vor Anrechnung des Kindergeldes. Wie viel tatsächlich zu zahlen ist, hängt vom Einkommen des Zahlenden ab.
Steuern im Trennungsjahr
Steuerlich zählt zunächst die Ehe weiter. Im Trennungsjahr bleibt die Steuerklasse zunächst unverändert; auf Antrag ist einmalig ein Wechsel möglich. Bei dauerndem Getrenntleben bildet das Finanzamt in der Regel ab dem Beginn des Folgejahres automatisch Steuerklasse I. Ob du für das Trennungsjahr selbst noch zusammen veranlagt werden kannst, hängt davon ab, wann genau und unter welchen Umständen ihr dauerhaft getrennt lebt (§ 26 EStG). Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Frag dafür eine Steuerberaterin, bevor du den Auszug oder die Steuerklasse festlegst.
Österreich und Schweiz im Vergleich
Österreich
Österreich teilt bei der Scheidung nach den §§ 81 ff. Ehegesetz das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse auf. Eingebrachtes, Geerbtes und Geschenktes bleibt grundsätzlich außen vor. Pensionsansprüche gehören nicht zur Aufteilung. Das ist der entscheidende Unterschied zu Deutschland: Es gibt keinen automatischen Pensionsausgleich bei Scheidung.
Als Gegenmittel gibt es das freiwillige Pensionssplitting. Der erwerbstätige Elternteil kann für die Kindererziehungszeit bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des erziehenden Elternteils übertragen lassen. Der Antrag ist bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes möglich, beide Eltern müssen zustimmen, und die Übertragung ist unwiderruflich. Übertragen werden können Teilgutschriften aus den ersten sieben Jahren je Kind (Angabe des Sozialministeriums). Die genauen Fristen klärst du vor einem Antrag bei der Pensionsversicherung.
Schweiz
In der Schweiz werden die während der Ehe erworbenen Pensionskassenguthaben bei einer Scheidung grundsätzlich hälftig geteilt (Art. 122 ZGB). Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung: Ersparnisse aus Arbeitserwerb werden im Grundsatz hälftig aufgeteilt. Die Säule 3a wird nicht im Vorsorgeausgleich, sondern im Güterrecht behandelt. Das Gericht kann in Ausnahmefällen vom Grundsatz abweichen.
Die Gegenseite: Wo Kritik berechtigt ist
Der Versorgungsausgleich ist nicht unumstritten. Kritisiert wird unter anderem die externe Teilung betrieblicher Anrechte, bei der ein Kapitalbetrag auf eine andere Versorgung übertragen wird und dabei an Wert verlieren kann. Juristenverbände fordern außerdem ein Verfahren für Rentenanrechte, die bei der Scheidung schlicht vergessen wurden. Der oben beschriebene Gesetzentwurf enthält Regelungen zu übergangenen Anrechten.
Beim Unterhalt streiten Befürworter und Kritiker um das Wechselmodell, bei dem Kinder zu großen Teilen bei beiden Eltern leben. Befürworter erwarten eine gerechtere Verteilung der Betreuung und mehr Erwerbsmöglichkeiten für Mütter. Kritiker wie der Deutsche Juristinnenbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter warnen vor mehr Kinderarmut, wenn Unterhaltszahlungen bei mehr geteilter Betreuung sinken. Das Bundesjustizministerium hatte 2023 Eckpunkte vorgelegt. Ein beschlossenes Gesetz dazu haben wir in unseren Quellen nicht gefunden.
Auch ein Ehevertrag ist nicht per se ein Nachteil. Wer vor der Ehe ein Unternehmen aufgebaut oder viel Vermögen mitgebracht hat, hat nachvollziehbare Gründe dafür. Für den Versorgungsausgleich gilt allerdings: Der Bundesgerichtshof zählt ihn zum Kernbereich der Scheidungsfolgen. Ein umfassender Verzicht kann bei einer Gesamtwürdigung sittenwidrig sein, besonders zulasten der Partnerin, die Kinder betreut hat. Das ist keine Garantie, sondern eine Einzelfallprüfung.
Schließlich der wohl wichtigste Einwand: Der Versorgungsausgleich ersetzt keine eigene Vorsorge. Wer ohnehin wenig verdient hat, hat auch nach der Teilung wenig. Das Gesetz kann Ungleichheit in der Ehe ausgleichen, nicht aber die Lücke, die danach entsteht.
Was das für dich bedeutet
Du musst dafür nicht geschieden sein. Die folgenden Schritte lohnen sich in jeder Ehe, und sie sind besonders wichtig, wenn du Teilzeit arbeitest oder pausiert hast.
- Verschaff dir den Überblick. Hol deine Renteninformation und die des Partners ein und lege eine Liste mit allen Konten, Depots, Versicherungen und Immobilien an. Wer die Zahlen nicht kennt, kann sie in einem Verfahren auch nicht prüfen.
- Prüf deine Rentenkonten. Lass bei der Deutschen Rentenversicherung klären, ob Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten vollständig gespeichert sind.
- Bau eigenes Vermögen auf. Ein Konto und ein Depot auf deinen Namen sind kein Misstrauensvotum gegen den Partner, sondern geben dir eigenen Zugriff und Überblick. Im Zugewinnausgleich zählen sie trotzdem mit. Die Grundlage dafür ist eine Reserve, wie wir sie in Notgroschen: Wie hoch sollte deine Reserve sein? beschreiben. Für die Geldanlage darüber hinaus gilt: Sie ist mit Risiken verbunden, Kursverluste sind möglich.
- Lies den Ehevertrag, bevor du unterschreibst. Und wenn du einen hast: Schau nach, was er für Versorgungsausgleich und Unterhalt regelt.
- Hol dir bei einer Trennung früh Hilfe. Eine Fachanwältin für Familienrecht klärt Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich. Eine Steuerberaterin hilft bei Steuerklasse und Veranlagung im Trennungsjahr.
- Schließ nach der Scheidung deine Vorsorgelücke. Die gewonnenen Rentenanrechte sind ein Baustein, nicht die ganze Altersvorsorge. Mehr zum Altersvorsorgedepot findest du in unserem Beitrag zum Altersvorsorgedepot.
Häufige Fragen
Bekomme ich automatisch die Hälfte der Rente meines Mannes?
Nein. Geteilt werden nur die Rentenanrechte, die ihr während der Ehezeit erworben habt, und nur der Unterschied zwischen euch beiden. Vor der Ehe und nach dem Ende der Ehezeit, also nach Zustellung des Scheidungsantrags, erworbene Anrechte bleiben bei dem, der sie erworben hat.
Zählt mein Haus oder meine Wohnung zur Teilungsmasse?
Eine Immobilie, die ihr während der Ehe gemeinsam erworben habt, wird beim Zugewinn berücksichtigt. Was du vor der Ehe besessen oder während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hast, zählt mit dem damaligen Wert zu deinem Anfangsvermögen. Dieser Wert wird nicht als Zugewinn geteilt, spätere Wertsteigerungen können aber Zugewinn sein. Der Wert zum Stichtag ist oft strittig.
Bekomme ich nach der Scheidung Unterhalt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Betreuungsunterhalt kann es mindestens drei Jahre nach der Geburt eines gemeinsamen Kindes geben, wenn du es betreust und bedürftig bist; darüber hinaus nach Billigkeit. Sonst gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung, und Unterhalt kann befristet oder gekürzt werden.
Kann ich den Versorgungsausgleich ausschließen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, etwa durch notariellen Ehevertrag oder eine Vereinbarung im Scheidungsverfahren. Das Gericht prüft diese Vereinbarungen. Ein einseitig benachteiligender Verzicht kann unwirksam sein.
Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?
Nur teilweise. In Österreich sind Pensionen nicht Teil der Aufteilung, es gibt aber das freiwillige Pensionssplitting. In der Schweiz werden Pensionskassenguthaben aus der Ehe hälftig geteilt.
Fazit
Das deutsche Recht gleicht die Rentenanrechte der Ehezeit aus, schützt dich aber nicht vor allen finanziellen Folgen einer Trennung. Der Versorgungsausgleich teilt die Ehezeit, der Zugewinnausgleich das Vermögenswachstum, und Unterhalt ist an Bedingungen geknüpft. Alles, was darüber hinausgeht, musst du selbst aufbauen. Je früher du deine Zahlen kennst und eigenes Vermögen anlegst, desto weniger hängt dein Alter davon ab, wie eine Ehe endet. Geldanlage ist dabei immer mit Risiken verbunden und Kursverluste sind möglich.
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Quellen
- Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG), Bundesministerium der Justiz, geltende Fassung
- Bürgerliches Gesetzbuch §§ 1361, 1373 ff., 1384, 1569, 1570, 1578b, Bundesministerium der Justiz, geltende Fassung
- Einkommensteuergesetz § 26, Bundesministerium der Justiz, geltende Fassung
- 0,6 % mehr Scheidungen und 0,1 % weniger Eheschließungen im Jahr 2025, Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 220, 26. Juni 2026
- Gender Gap Arbeitsmarkt 2025 unverändert bei 37 %, Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 064, Februar 2026
- Alterseinkünfte nach Geschlecht sowie Gender Pension Gap, Statistisches Bundesamt, Stand 9. April 2026
- 1,62 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern leben in Deutschland, Statistisches Bundesamt, 23. Juli 2026
- 16,1 % der Bevölkerung in Deutschland sind armutsgefährdet, Statistisches Bundesamt, Februar 2026
- Rentenanpassung 2026, Deutsche Rentenversicherung, 12. Juni 2026
- Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 29. April 2026
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, verkündet 26. November 2025
- Gesetzentwurf zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts, Bundestagsdrucksache 21/6510, 15. Juni 2026
- Düsseldorfer Tabelle 2026, Oberlandesgericht Düsseldorf, Pressemitteilung vom 1. Dezember 2025
- Güterrecht, Zugewinnausgleich zum Ende der Ehe, Bundesministerium der Justiz
- Ehegüterrecht und partnerschaftliches Vermögen sowie Pensionssplitting, oesterreich.gv.at, abgerufen am 2. November 2026
- Vorsorgeausgleich bei Scheidung, Bundesamt für Sozialversicherungen (Schweiz), abgerufen am 2. November 2026
Die Rechenbeispiele sind eigene, vereinfachte Berechnungen auf Basis der genannten Werte. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.




