Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland eine neue Form der privaten Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot. Der Staat legt auf deine eigenen Einzahlungen bis zu 540 Euro im Jahr dazu, für jedes Kind noch einmal bis zu 300 Euro. Anders als bei der Riester-Rente fließt dein Geld dabei in ETFs und Fonds statt in einen Versicherungsvertrag.
Für Frauen ist das Thema besonders wichtig. Frauen in Deutschland bekommen im Schnitt deutlich weniger gesetzliche Rente als Männer, vor allem wegen Teilzeit, Kinderpausen und niedrigerer Gehälter. Genau an diesen Stellen setzt die Förderung des Altersvorsorgedepots an. In diesem Artikel erfährst du, wie es funktioniert, was es dir bringt und worauf du achten solltest.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für deine Rente. Zusammen mit neuen Garantieprodukten löst es die Riester-Rente für neue Verträge ab. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 29. Mai 2026. Die Regeln zum Altersvorsorgedepot gelten ab dem 1. Januar 2027. Ab dann kannst du ein solches Depot bei Banken und Brokern eröffnen, deren Produkte dafür zertifiziert sind.
Das Prinzip: Du zahlst regelmäßig ein, der Staat gibt Zulagen dazu, und das Geld wird an der Börse angelegt. Erlaubt sind ETFs, Investmentfonds und bestimmte Anleihen. Nicht erlaubt sind dagegen Einzelaktien, Kryptowährungen oder Hebelprodukte. Das Geld bleibt bis zur Rente im Depot und wird erst dann ausgezahlt.
Der größte Unterschied zu Riester: Es gibt keine Pflicht mehr, die eingezahlten Beiträge zu 100 Prozent zu garantieren. Diese Garantie hat Riester-Verträge teuer gemacht und die Rendite gedrückt. Beim Altersvorsorgedepot trägst du die Schwankungen der Börse selbst, hast dafür aber langfristig höhere Ertragschancen. Eine Garantie gibt es nicht: Zum Rentenbeginn kann auch weniger im Depot sein, als du eingezahlt hast.
Riester-Rente und Altersvorsorgedepot im Vergleich
- Neuabschluss: Riester bis Ende 2026, Altersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027
- Anlage: Riester meist Versicherung oder Fondssparplan mit Garantie, Altersvorsorgedepot ETFs, Fonds und Anleihen
- Beitragsgarantie: bei Riester Pflicht (100 %), beim Altersvorsorgedepot keine Pflicht
- Grundzulage: Riester 175 € im Jahr, Altersvorsorgedepot bis zu 540 € im Jahr
- Selbstständige: bei Riester meist nicht berechtigt, beim Altersvorsorgedepot berechtigt
- Kosten: bei Riester oft hoch und nicht gedeckelt, beim Standardprodukt des Altersvorsorgedepots höchstens 1 % pro Jahr
Wie viel legt der Staat dazu?
Die Grundzulage richtet sich nach deinem eigenen Beitrag. Auf die ersten 360 Euro im Jahr bekommst du 50 Prozent dazu, auf alles darüber bis 1.800 Euro noch 25 Prozent. Damit liegt die Grundzulage bei höchstens 540 Euro im Jahr. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat.
- 10 € im Monat (120 € im Jahr): 60 € Grundzulage, das sind 50 % deines Beitrags
- 30 € im Monat (360 € im Jahr): 180 € Grundzulage, das sind 50 % deines Beitrags
- 75 € im Monat (900 € im Jahr): 315 € Grundzulage, das sind 35 % deines Beitrags
- 150 € im Monat (1.800 € im Jahr): 540 € Grundzulage, das sind 30 % deines Beitrags
Dazu kommen:
- Kinderzulage: Für jedes Kind, für das du das Kindergeld bekommst, legt der Staat zu jedem eingezahlten Euro noch einmal einen Euro dazu, höchstens 300 Euro im Jahr. Die volle Kinderzulage erreichst du also ab 25 Euro im Monat.
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt bist.
- Steuervorteil: Deine Beiträge kannst du zusätzlich als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Ob die Zulage oder der Steuerabzug mehr bringt, rechnet das Finanzamt von selbst für dich aus.
Einzahlen darfst du bis zu 6.840 Euro im Jahr, gefördert werden aber nur die ersten 1.800 Euro. Während der Ansparphase fällt keine Abgeltungsteuer an. Versteuert wird erst die Auszahlung im Alter, mit deinem persönlichen Steuersatz.
Warum ist das Altersvorsorgedepot für Frauen besonders interessant?
Kleine Beträge werden am stärksten gefördert. Wer 30 Euro im Monat einzahlt, bekommt die Hälfte davon vom Staat dazu. Bei 150 Euro sind es nur noch 30 Prozent. Wenn du in Teilzeit arbeitest oder gerade wenig übrig hast, holst du also im Verhältnis am meisten heraus.
Kinder bringen zusätzliches Geld. Für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst, gibt es bis zu 300 Euro im Jahr. Mit zwei Kindern und 30 Euro Monatsbeitrag kommen so schnell mehr Zulagen zusammen, als du selbst einzahlst.
Auch Pausen sind abgedeckt. In den ersten drei Jahren nach der Geburt bist du über die Kindererziehungszeit förderberechtigt, auch wenn du nicht arbeitest. Das gilt ebenso, wenn du eine angehörige Person ab Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche pflegst. Bist du selbst nicht förderberechtigt, aber mit einer förderberechtigten Person verheiratet (oder in eingetragener Lebenspartnerschaft), kannst du über sie eine eigene Zulage bekommen: bis zu 175 Euro Grundzulage plus Kinderzulage, wenn du mindestens 120 Euro im Jahr selbst einzahlst. Für unverheiratete Paare gilt das nicht.
Selbstständige sind erstmals dabei. Viele selbstständige Frauen, etwa in Beratung, Pflege oder Therapie, hatten bisher keinen Zugang zu Riester. Beim Altersvorsorgedepot können sie die Zulagen nutzen, auch ohne in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Zeit ist dein größter Hebel. Je früher du anfängst, desto länger arbeiten Zulagen und Erträge für dich. Wie stark dieser Effekt ist, zeigen wir dir in unserem Artikel Zinseszins einfach erklärt.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Dein bestehender Riester-Vertrag läuft weiter und behält seine Förderung, solange du keinen neuen geförderten Vertrag abschließt. Neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr. Du hast drei Möglichkeiten:
- Behalten: Der Vertrag läuft wie bisher, mit Grundzulage von 175 Euro im Jahr.
- Wechseln: Du überträgst dein Guthaben in ein Altersvorsorgedepot. Bisher erhaltene Zulagen musst du dabei nicht zurückzahlen.
- Ruhen lassen: Du stellst den Riester-Vertrag beitragsfrei und zahlst künftig in ein neues Altersvorsorgedepot ein.
Wichtig: Sobald du ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, gelten die neuen Förderregeln für alle deine Verträge, auch für den alten Riester-Vertrag. Lass dir vor dem Abschluss von deinem Anbieter erklären, was das für deinen Vertrag bedeutet. Die Entscheidung zum Wechsel ist endgültig und lässt sich nicht rückgängig machen. Prüfe vorher, ob dein Riester-Vertrag eine garantierte Rente zu günstigen Konditionen enthält und welche Kosten beim Übertragen anfallen. Gerade ältere Versicherungsverträge haben manchmal Garantien, die es heute nicht mehr gibt.
Worauf solltest du achten?
- Kosten: Jeder Anbieter muss ein Standardprodukt anbieten, das höchstens 1 Prozent Kosten im Jahr verursachen darf. Bei freier ETF-Auswahl können die Kosten anders aussehen. Vergleiche die Effektivkosten, nicht nur die Depotgebühr.
- Auswahl der Fonds: Im Standardprodukt stecken zwei Fonds, ein risikoarmer und ein chancenorientierter. Wenn du selbst wählen möchtest: Verbraucherschützer raten in der Regel zu breit gestreuten ETFs statt zu einzelnen Branchen oder Ländern.
- Bindung bis zur Rente: Ausgezahlt wird frühestens mit 65 Jahren (oder ab dem Beginn einer früheren gesetzlichen Altersrente), spätestens mit 70. Bis zu 30 Prozent kannst du dir dann auf einmal auszahlen lassen, der Rest fließt als Auszahlplan bis mindestens 85 oder als lebenslange Rente. Löst du das Depot vorher auf, musst du die Zulagen zurückzahlen.
- Anbieterwechsel: Ein Wechsel zu einer anderen Bank ist möglich. In den ersten fünf Jahren darf der alte Anbieter dafür bis zu 150 Euro verlangen, danach ist der Wechsel kostenlos. Der neue Anbieter darf zusätzlich einmalig eine Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro verlangen.
- Noch nicht alles ist final: Welche Produkte zertifiziert werden und wann es das staatlich organisierte Standarddepot gibt, ist noch offen. Konditionen, die Banken heute schon veröffentlichen, gelten unter Vorbehalt.
Das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein deiner Altersvorsorge, nicht die ganze Lösung. Gefördert werden höchstens 1.800 Euro im Jahr. Wer mehr zurücklegen kann, kombiniert es oft mit einem freien ETF-Sparplan, an den man jederzeit herankommt. Wie du damit startest, erklären wir in ETFs für Anfänger.
Fazit: Für wen ist das Altersvorsorgedepot interessant?
Die Förderung des Altersvorsorgedepots ist so gebaut, dass kleine Beiträge, Kinder, Teilzeit und Selbstständigkeit besonders berücksichtigt werden. Die Kehrseite: Dein Geld ist bis zur Rente gebunden, und es gibt keine Garantie. Am Ende der Ansparzeit kann auch weniger im Depot sein, als du eingezahlt hast.
Ob und in welcher Höhe es zu dir passt, hängt von deiner Situation ab: deinem Einkommen, deinen anderen Rücklagen und deinem Zeithorizont.
Du möchtest verstehen, wie ETFs, Depot und Altersvorsorge zusammenhängen, und deine Finanzentscheidungen künftig selbst treffen? In einem kostenlosen Erstgespräch lernst du unsere Kurse kennen und findest heraus, welcher Lernweg zu deinem Wissensstand passt. Eine persönliche Anlage- oder Altersvorsorgeberatung bieten wir nicht an.
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156
- Bundesregierung: Fragen und Antworten – Private Altersvorsorge reformiert (01.06.2026)
- Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorge-Reformgesetz
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und Finanzbildung. Er ist keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung und keine Steuer- oder Rentenberatung. Investiere Dich Frei vermittelt keine Finanzprodukte. Wertpapieranlagen sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Angaben nach Stand des Altersvorsorgereformgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 156), Stand 16.10.2026, ohne Gewähr; maßgeblich sind die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.




