Nutzungsbedingungen IDF Börsencockpit

Nutzungsbedingungen IDF Börsencockpit

1. Geltungsbereich, Verhältnis zu den Kurs-AGB

1.1. Die Investiere Dich Frei GmbH, Hauptstraße 28, 30982 Pattensen (nachfolgend „IDF“), stellt Teilnehmerinnen ihrer Mentoringkurse (nachfolgend „Teilnehmerin“) das IDF Börsencockpit zur Verfügung, eine webbasierte Anwendung zur Aktienanalyse und Selbstorganisation (nachfolgend „App“). Die App ist ein Zusatzdienst im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IDF für die Durchführung von Mentoringkursen, abrufbar unter https://www.investieredichfrei.de/rechtliches/allgemeine-geschaeftsbedingungen (nachfolgend „Kurs-AGB“).

1.2. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung der App ergänzend zu den Kurs-AGB. Neben den allgemeinen Bestimmungen der Kurs-AGB gelten auch deren app-spezifische Regelungen ergänzend. Soweit die vorliegenden Nutzungsbedingungen von den Kurs-AGB abweichende Regelungen enthalten, gehen die Nutzungsbedingungen hinsichtlich der Bereitstellung und Nutzung der App vor.

2. Änderungen der Nutzungsbedingungen

2.1. IDF kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung oder behördliche Entscheidung erforderlich, für die Teilnehmerin ausschließlich vorteilhaft oder rein redaktionell ist. Änderungen, die Hauptleistungspflichten, Entgelt, Laufzeit oder Kündigung zum Nachteil der Teilnehmerin betreffen oder sonst das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zu ihrem Nachteil verschieben, setzen ihre ausdrückliche Zustimmung voraus. Änderungen der App nach Ziff. 5.2. bleiben unberührt.

2.2. IDF teilt der Teilnehmerin die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn die Teilnehmerin nicht bis zum Wirksamwerden in Textform widerspricht. IDF verpflichtet sich, die Teilnehmerin in der Mitteilung besonders auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Bedeutung ihres Schweigens hinzuweisen. Bei fristgerechtem Widerspruch gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort.

3. Vertragsgegenstand

3.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der App durch IDF zur Nutzung durch die Teilnehmerin für die Dauer der Vertragslaufzeit.

3.2. Der genaue Funktionsumfang der App ergibt sich aus der jeweils aktuellen Version der Leistungsbeschreibung, abrufbar unter https://www.investieredichfrei.de/rechtliches/leistungsbeschreibung-boersencockpit. Die Freischaltung einzelner Funktionen, etwa der automatischen Analyse von Aktien, kann innerhalb der App von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden, etwa von der Erfassung dreier eigener Fundamentalanalysen. Die Freischaltung erfolgt automatisiert ohne manuelle Prüfung durch IDF. IDF kann der Teilnehmerin außerdem zusätzliche Funktionen (derzeit insbesondere den Aktienscreener) gegen gesondertes Entgelt zur Verfügung stellen (nachfolgend „kostenpflichtige Zusatzfunktionen“).

4. Zugang zur App

4.1. Der Zugang zur App erfolgt über die Zugangsdaten des Teilnehmerinnen-Accounts, den die Teilnehmerin im Rahmen des Mentoringkurses unterhält (Ziff. 6. der Kurs-AGB).

4.2. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und angemessene Maßnahmen zu treffen, damit diese nicht Dritten zugänglich werden. Die Nutzung der App durch Dritte über den Account der Teilnehmerin ist nicht gestattet. Die Teilnehmerin informiert IDF unverzüglich, wenn der begründete Verdacht eines unbefugten Zugriffs auf ihren Account besteht.

5. Updates und Änderungen der App

5.1. IDF stellt während der Vertragslaufzeit die Aktualisierungen bereit, die zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit der App erforderlich sind (nachfolgend „Updates“). Dazu gehören insbesondere Sicherheitsupdates.

5.2. IDF kann die App über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinaus ändern (nachfolgend „Änderungen“), wenn ein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe sind die Anpassung an rechtliche Anforderungen, die Gewährleistung der IT-Sicherheit, die Anpassung an eine geänderte technische Umgebung und die Weiterentwicklung der App bei Erhalt oder gleichwertigem Ersatz der bisherigen Funktionen.

5.3. Änderungen erfolgen für die Teilnehmerin ohne zusätzliche Kosten. IDF informiert die Teilnehmerin klar und verständlich über die Änderung. Beeinträchtigt eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit der Teilnehmerin auf die App oder deren Nutzbarkeit nicht nur unerheblich, informiert IDF die Teilnehmerin innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung in Textform über die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung.

5.4. Updates und Änderungen stellt IDF als neue Version automatisch in der App bereit. Eine Installation durch die Teilnehmerin ist nicht erforderlich. IDF informiert die Teilnehmerin in der App oder per E-Mail über neue Versionen. Die Informationspflichten nach Ziff. 5.3. bleiben unberührt. Mit der Bereitstellung ersetzt die neue Version die bisherige. Ein Anspruch auf Weiternutzung einer früheren Version besteht nicht. Ein Anspruch der Teilnehmerin auf Änderungen, insbesondere auf neue Funktionen, Leistungsverbesserungen oder eine bestimmte Weiterentwicklung der App, besteht nicht.

6. Verfügbarkeit der App

6.1. IDF bemüht sich mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der App. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder eine bestimmte Mindestverfügbarkeit ist jedoch nicht vereinbart.

6.2. IDF kann die Bereitstellung der App für Wartungsarbeiten vorübergehend unterbrechen. Planbare Wartungsarbeiten legt IDF nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten und kündigt sie mindestens sieben Kalendertage vorher in der App oder per E-Mail an. Sie überschreiten einen Umfang von acht Stunden je Kalendermonat nicht. Angekündigte Wartungsarbeiten in diesem Umfang sind vertragsgemäß. Unaufschiebbare Arbeiten zur Beseitigung von Störungen oder Sicherheitslücken sind ohne vorherige Ankündigung zulässig.

6.3. IDF hat eine Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten, soweit sie auf einem der folgenden Umstände beruht und IDF sie mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnte:

6.3.1. höhere Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Arbeitskämpfe bei Dritten und behördliche Anordnungen,

6.3.2. Störungen von Strom-, Telekommunikations- und Datennetzen außerhalb des Einflussbereichs von IDF,

6.3.3. Angriffe Dritter auf die IT-Systeme von IDF oder der von IDF eingesetzten Dienstleister trotz Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik,

6.3.4. Umstände aus dem Verantwortungsbereich der Teilnehmerin, insbesondere ihre Endgeräte, ihr Internetzugang und eine vertragswidrige Nutzung der App.

6.4. Die gesetzliche Beweislastverteilung sowie die gesetzlichen Rechte der Teilnehmerin bei Mängeln bleiben unberührt.

7. Keine Anlageberatung, Eigenverantwortung

7.1. Die App und ihre Inhalte dienen der Vermittlung und Einübung der im Mentoringkurs behandelten Analysemethoden. Sie stellen keine Anlageberatung im Sinne des § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 10 WpHG, keine Anlagevermittlung und keine sonstige Wertpapierdienstleistung dar und ersetzen eine solche nicht. IDF erbringt im Rahmen der App keine individuellen Anlageempfehlungen und schuldet keinen Anlageerfolg, insbesondere nicht die Erzielung von Gewinnen oder die Vermeidung von Verlusten. Die Teilnehmerin trifft ihre Investitionsentscheidungen selbst und eigenverantwortlich.

7.2. Scores, Einstufungen, etwa als „überbewertet“ oder „Qualitätsaktie“ oder als Burggraben- und Management-Bewertung, sowie durch KI erzeugte Texte sind allgemeine, für alle Teilnehmerinnen identische Informationen zu Lern- und Übungszwecken. Sie berücksichtigen nicht die persönlichen Verhältnisse der Teilnehmerin, insbesondere nicht ihre Anlageziele, ihre finanziellen Verhältnisse, ihre Kenntnisse und Erfahrungen oder ihre Risikobereitschaft. IDF wertet die im Haushaltsbuch, im Handelstagebuch und in der Einstiegsplanung eingegebenen Daten nicht aus, um der Teilnehmerin persönliche Empfehlungen zu bestimmten Finanzinstrumenten zu geben.

8. Daten Dritter, KI-Inhalte, Datenschutz

8.1. Börsenkurs-, Unternehmens- und Kennzahlendaten stammen von Drittanbietern. Sie können verzögert, unvollständig oder fehlerhaft sein. IDF prüft sie nicht im Einzelfall.

8.2. KI-gestützte Inhalte werden automatisiert durch KI-Sprachmodelle erstellt. Sie sind in der App als solche gekennzeichnet und werden vor der Anzeige nicht redaktionell geprüft. Sie können sachlich falsch, veraltet oder unvollständig sein. Die Teilnehmerin überprüft wesentliche Informationen vor einer Entscheidung eigenständig, insbesondere anhand der Primärquellen des betreffenden Unternehmens.

8.3. Berechnungen der App beruhen auf den im Mentoringkurs vermittelten Kriterien und den Eingaben der Teilnehmerin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Eingaben ist die Teilnehmerin selbst verantwortlich.

9. Nutzungspflichten der Teilnehmerin

9.1. Die Teilnehmerin unterlässt es, innerhalb der App Inhalte einzugeben oder hochzuladen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Insbesondere gibt sie keine personenbezogenen Daten Dritter und keine urheberrechtlich oder sonst zugunsten Dritter geschützten Inhalte ohne die erforderliche Berechtigung ein und lädt solche Inhalte nicht hoch.

9.2. Zusätzlich gelten die Pflichten aus den Ziffern 8.1. bis 8.3., 8.4.1., 8.4.11. und 8.5. der Kurs-AGB entsprechend.

9.3. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen schwerwiegenden Verstoß gegen Ziff. 4.2., 9.1. oder 9.2. oder für eine Nutzung der App außerhalb des nach Ziff. 11.2. eingeräumten Nutzungsrechts, kann IDF den Zugang zur App oder zu einzelnen Funktionen vorübergehend sperren, soweit dies zur Verhinderung weiterer Verstöße oder zum Schutz der App, anderer Teilnehmerinnen oder Dritter erforderlich ist. IDF informiert die Teilnehmerin unverzüglich in Textform über die Sperrung und deren Grund und gibt ihr Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziff. 13.3. bleibt unberührt.

10. Entgelt, Preise

10.1. Die App wird der Teilnehmerin als Zusatzdienst zum Mentoringkurs bereitgestellt. Ein gesondertes Entgelt fällt hierfür nicht an; die Bereitstellung ist mit dem Entgelt für den Mentoringkurs abgegolten.

10.2. Die Bereitstellung von kostenpflichtigen Zusatzfunktionen ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der bei Bestellung angezeigten Preisangabe. Die Teilnehmerin hat die vereinbarte monatliche Abonnementgebühr im Voraus für den jeweiligen Vertragsmonat an IDF zu entrichten.

10.3. Für die Entrichtung der Gebühr nach Ziff. 10.2. stehen der Teilnehmerin bei Bestellung über die Website von IDF die zum Bestellzeitpunkt angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung. Für etwaige Rückerstattungen wird das für die Zahlung gewählte Zahlungsmittel verwendet.

10.4. Gegenüber Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB sind die angegebenen Preise Gesamtpreise. Sie enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gegenüber Unternehmerinnen im Sinne des § 14 BGB verstehen sich die Preise, soweit im Einzelfall nichts anderes angegeben ist, zuzüglich einer etwa anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.5. Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB steht bei der Bestellung von kostenpflichtigen Zusatzfunktionen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die der Teilnehmerin im Rahmen des Bestellvorgangs zur Verfügung gestellt wird.

11. Nutzungsrechte

11.1. IDF oder ihre Lizenzgeber sind Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an der App und ihren Inhalten. Der Teilnehmerin werden Nutzungsrechte nur eingeräumt, soweit dies nachfolgend ausdrücklich vereinbart ist.

11.2. IDF räumt der Teilnehmerin für die Dauer der Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, auf die App zuzugreifen und sie zweckgemäß zu eigenen Zwecken im Rahmen des Mentoringkurses und der eigenen Aktienanalyse zu nutzen. Nicht von dem Nutzungsrecht umfasst sind insbesondere die Weitergabe, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der App und ihrer Inhalte, die Nutzung der App für Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von Inhalten der App an Dritte.

11.3. Die Teilnehmerin räumt IDF ein nicht ausschließliches, auf die Vertragslaufzeit und den Aufbewahrungszeitraum nach Ziff. 14.2. begrenztes Recht ein, die von ihr innerhalb der App eingegebenen oder hochgeladenen Inhalte (nachfolgend „Teilnehmerinneninhalte“) zum Zweck der Erbringung der vertraglichen Leistungen zu nutzen, insb. zu speichern, zu vervielfältigen und innerhalb der App anzuzeigen. Die Teilnehmerin sichert zu, über die für diese Rechteeinräumung erforderlichen Rechte zu verfügen. Sie stellt IDF von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Nutzung der Teilnehmerinneninhalte im vorgenannten Umfang beruhen, soweit sie die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die Übernahme angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

12. Haftung

12.1. IDF haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von IDF, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von IDF übernommenen Garantie.

12.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet IDF im Übrigen begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin regelmäßig vertrauen darf.

12.3. Im Übrigen ist die Haftung von IDF für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Vermögensschäden aus Anlageentscheidungen, die die Teilnehmerin auf Grundlage von Inhalten der App trifft (Ziff. 7. und 8.). Die verschuldensunabhängige Haftung von IDF auf Schadensersatz für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

12.4. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von IDF. Die gesetzlichen Rechte der Teilnehmerin bei Mängeln der App nach den §§ 327 ff. BGB bleiben unberührt.

13. Laufzeit, Kündigung

13.1. Der Vertrag über die Nutzung der App läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt mit der Freischaltung der App für den Teilnehmerinnen-Account. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit des Mentoringkurses kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats ordentlich kündigen. Endet der Vertrag über den Mentoringkurs vorzeitig, insbesondere durch Widerruf, Rücktritt oder Kündigung, endet damit zugleich der Vertrag über die Nutzung der App.

13.2. Kostenpflichtige Zusatzfunktionen können wahlweise mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Monat oder von einem Jahr gebucht werden. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der kostenpflichtigen Zusatzfunktion. Bei einer Mindestvertragslaufzeit von einem Monat läuft der Vertrag über die kostenpflichtige Zusatzfunktion auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann ihn jederzeit zum Ende des jeweils laufenden Vertragsmonats kündigen. Bei einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr kann jede Partei den Vertrag über die kostenpflichtige Zusatzfunktionen mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Andernfalls verlängert er sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann sodann von jeder Partei jederzeit zum Ende des jeweils laufenden Vertragsmonats gekündigt werden.

13.3. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der IDF zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn

13.3.1. die Teilnehmerin trotz Abmahnung schwerwiegend oder wiederholt gegen ihre Pflichten nach Ziff. 4.2., 9.1. oder 9.2. verstößt oder die App außerhalb des nach Ziff. 11.2. eingeräumten Nutzungsrechts nutzt,

13.3.2. die Teilnehmerin mit der Zahlung des Entgelts für kostenpflichtige Zusatzfunktionen für zwei aufeinanderfolgende Monate oder in Höhe eines Betrags, der zwei Monatsentgelte erreicht, in Verzug ist, wobei die außerordentliche Kündigung in diesem Fall auf die betreffende kostenpflichtige Zusatzfunktion beschränkt ist, oder

13.3.3. IDF den Vertrag über den Mentoringkurs aus wichtigem Grund kündigt.

13.4. Kündigungen bedürfen der Textform.

14. Datenexport, Vertragsende

14.1. Während der Vertragslaufzeit kann die Teilnehmerin die Teilnehmerinneninhalte über eine Exportfunktion in der App in einem gängigen, maschinenlesbaren Format abrufen. Nach Vertragsende stellt IDF der Teilnehmerin die Teilnehmerinneninhalte auf Verlangen innerhalb des Aufbewahrungszeitraums nach Ziff. 14.2. unentgeltlich in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Von der App erzeugte Inhalte, insbesondere KI-Analysen und Scores, sind vom Export nicht umfasst. Die gesetzlichen Rechte der Teilnehmerin nach § 327p BGB und Art. 20 DSGVO bleiben unberührt.

14.2. Mit Vertragsende endet das Recht der Teilnehmerin zur Nutzung der App. IDF bewahrt die Teilnehmerinneninhalte nach Vertragsende noch drei Monate auf und löscht sie anschließend unwiderruflich, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder die Teilnehmerin zuvor die Löschung verlangt.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat die Teilnehmerin als Verbraucherin ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen dieses Staates von der Rechtswahl unberührt.

15.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

15.3. Ist die Teilnehmerin Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von IDF.

15.4. IDF ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Stand der Nutzungsbedingungen: Oktober 2026