Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026
Ein Jahr mit halber Stelle statt voller Stelle kostet dich in Deutschland rund 21 Euro gesetzliche Monatsrente, und zwar lebenslang (brutto, nach dem Rentenwert von 42,52 Euro seit dem 1. Juli 2026, bei durchschnittlichem Verdienst). Zehn Jahre halbe Stelle machen daraus rund 213 Euro im Monat. Das ist die Folge davon, dass die Rente den Verdienst abbildet und nicht die Arbeitszeit. Wer das weiß, kann gegensteuern.
Viele Frauen entscheiden sich für Teilzeit nicht an einem einzelnen Tag. Es passiert in Etappen: Das Kind kommt, die Stunden werden reduziert, dann kommt die Kita-Lücke, später der Vater, der Unterstützung braucht. Aus „für zwei Jahre" werden zehn. Im Alltag sind diese Entscheidungen oft gut nachvollziehbar. Wie groß die Summe ist, zeigt sich häufig erst Jahre später, etwa wenn du die Renteninformation genau liest.
Dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt, zeigen die Zahlen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeiteten 2025 rund 50,6 Prozent der abhängig beschäftigten Frauen in Teilzeit, bei den Männern waren es 14,3 Prozent. Von den erwerbstätigen Müttern mit Kindern unter 18 Jahren sind es 66,4 Prozent. Die Lücke, die daraus im Alter entsteht, ist messbar: Der Gender Pension Gap, also der Abstand zwischen den Alterseinkünften von Frauen und Männern ab 65, lag 2025 bei 24,2 Prozent. Ohne Hinterbliebenenrenten, also bei den eigenen Ansprüchen allein, ist er deutlich größer (36,0 Prozent).
Wie die Rente Teilzeit „rechnet"
In der gesetzlichen Rentenversicherung zählt für jedes Jahr, wie dein Verdienst im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten steht. Verdienst du genau den Durchschnitt, bekommst du für das Jahr einen Entgeltpunkt. Verdienst du die Hälfte, bekommst du einen halben. Das Durchschnittsentgelt liegt für 2026 vorläufig bei 51.944 Euro im Jahr. Jeder Entgeltpunkt ist derzeit 42,52 Euro Monatsrente wert (brutto, also vor Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuern, bei Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze, bei früherem Beginn gibt es Abschläge).
Entscheidend ist der Verdienst, nicht die Stundenzahl. Eine Frau, die in 30 Stunden gut verdient, sammelt mehr Punkte als eine, die in 40 Stunden schlecht bezahlt wird. Das ist auch der Grund, warum Teilzeit und Gehaltsunterschiede sich bei der Rente verstärken.
Eine Beispielrechnung
Nehmen wir vereinfacht an, du verdienst bei einer Vollzeitstelle jedes Jahr genau den Durchschnitt, und das 20 Jahre lang. Das ergibt 20 Entgeltpunkte und 850,40 Euro Monatsrente. Arbeitest du diese 20 Jahre stattdessen auf einer 75-Prozent-Stelle zum gleichen Stundenlohn, sind es 15 Punkte und 637,80 Euro, also 212,60 Euro weniger. Bei einer halben Stelle sind es 10 Punkte und 425,20 Euro, also 425,20 Euro weniger.
Für einzelne Teilzeitphasen mit halber Stelle auf Durchschnittsniveau sieht die Rechnung so aus: fünf Jahre kosten rund 106 Euro Monatsrente, zehn Jahre rund 213 Euro, fünfzehn Jahre rund 319 Euro. Das sind eigene Rechnungen mit dem heutigen Rentenwert. Künftige Rentenanpassungen, dein tatsächlicher Verdienst und die Steuer sind nicht berücksichtigt. Es geht um die Größenordnung, nicht um eine Prognose.
Was der Staat ausgleicht, und was nicht
Die Rentenversicherung erkennt Familienarbeit an. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden bis zu drei Entgeltpunkte für die Kindererziehung gutgeschrieben, bei heutigem Rentenwert sind das 127,56 Euro Monatsrente pro Kind. Arbeitest du in dieser Zeit in Teilzeit, werden Erziehungszeiten und eigene Beiträge zusammengerechnet, allerdings nur bis zu einer jährlichen Obergrenze. Die genaue Grenze solltest du dir bei der Rentenversicherung bestätigen lassen.
Dazu kommt die Kinderberücksichtigungszeit, die bis zum zehnten Geburtstag eines Kindes läuft. Sie bringt keine eigenen Punkte, zählt aber für die Wartezeiten von 35 und 45 Jahren und kann niedrige Pflichtbeiträge in dieser Zeit aufwerten. Ob und in welcher Höhe das bei dir greift, hängt von Voraussetzungen ab, etwa von den rentenrechtlichen Zeiten insgesamt. Das lässt sich nicht pauschal sagen, sondern gehört in eine Kontenklärung.
Auch Pflege kann Rente bringen, wenn du einen pflegebedürftigen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause und nicht erwerbsmäßig an mindestens zwei Tagen pro Woche und insgesamt mindestens zehn Stunden pflegst und daneben höchstens 30 Stunden arbeitest. Dann zahlt die Pflegekasse Beiträge für dich. Nach Angaben der Rentenversicherung und des Bundesgesundheitsministeriums bringt ein Pflegejahr 2026 je nach Pflegegrad und Leistungsart etwa 7 bis 38 Euro Monatsrente. Wie sich solche Entscheidungen im Paar fair verteilen lassen, zeigt unser Artikel Finanzen in der Partnerschaft.
Der Ausgleich hat Grenzen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt in einer Untersuchung von 2025, dass die Rentenansprüche von Müttern mit steigender Kinderzahl hinter denen von Männern zurückbleiben. Kindererziehungszeiten verkleinern den Abstand nur geringfügig, weil Mütter nach der Familienphase meist in Teilzeit zurückkehren und dann deutlich weniger Entgeltpunkte erwerben. Für Westdeutschland und die Jahrgänge 1952 bis 1959 liegt der Motherhood Pension Gap, also der Rentenabstand von Müttern zu kinderlosen Frauen, laut DIW nach Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei rund 26 bis 27 Prozent. Diese Jahrgänge sind älter als du. Ob die Zahl für heute 35- bis 55-Jährige kleiner ausfällt, ist offen.
Die Gegenseite: Ist Teilzeit wirklich ein Fehler?
Wer nur auf die Rente schaut, verkürzt das Bild. Teilzeit kauft Zeit mit Kindern oder pflegebedürftigen Eltern, sie schützt oft die Gesundheit, und sie ist in vielen Familien schlicht die einzige Möglichkeit, den Alltag zu organisieren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gaben 2024 zwei Drittel der Frauen zwischen 25 und 54 Jahren, die wegen Betreuungsaufgaben in Teilzeit arbeiteten, an, dies freiwillig zu tun. Rund 14 Prozent nannten fehlende oder nicht nutzbare Betreuungsangebote als Grund. Es ist also beides: Wahl und, für einen Teil der Frauen, fehlende Alternativen.
Fachlich lässt sich außerdem einwenden, dass die Rentenpunkte beitragsäquivalent sind. Halbes Einkommen heißt halber Beitrag, und der halbe Rentenanspruch ist dann die logische Folge, nicht eine zusätzliche Benachteiligung. Der Gender Pension Gap mischt zudem Jahrgänge, Lohnunterschiede und Teilzeit. Das Statistische Bundesamt weist selbst darauf hin, dass die Kennzahl individuelle Renten misst und wenig über den Wohlstand eines Haushalts sagt, weil das Einkommen des Partners außen vor bleibt.
Und es gibt Sicherungen im Familienverbund. Bestand beim Tod des Partners eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente fließen, bei der großen Witwen- oder Witwerrente in der Regel 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags wird zu einem Teil darauf angerechnet. Bei einer Scheidung teilt der Versorgungsausgleich die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche in der Regel hälftig. Das hilft, aber nur, wenn und solange Ehe und Absicherung tragen. Bei einer Trennung ohne Trauschein, bei einer kurzen Ehe oder wenn auch der Partner Lücken hat, bleibt davon wenig. Wie du dich mit 45 oder 50 noch aufstellen kannst, haben wir in Rentenlücke mit 45 oder 50: Was du noch tun kannst beschrieben.
Österreich und Schweiz im Vergleich
In Österreich funktioniert das Pensionskonto ähnlich proportional: Pro Jahr werden 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage gutgeschrieben. Eigene Rechnung: Wer 10.000 Euro weniger Beitragsgrundlage im Jahr hat, verliert damit rund 178 Euro Jahrespension, über 20 Jahre rund 3.560 Euro im Jahr (brutto, ohne Aufwertung). Kindererziehung wird bis zu 48 Monate je Kind angerechnet, 2026 mit einer fiktiven Beitragsgrundlage von 2.468,01 Euro im Monat. Beim Pensionssplitting kann der erwerbstätige Elternteil bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf den kindererziehenden übertragen, höchstens für sieben Jahre je Kind. Der Antrag muss bis zum zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes gestellt werden. Die Teilzeitquote der Frauen lag 2025 vorläufig bei 49,8 Prozent, der Gender Pension Gap bei Direktpensionen 2023 bei 33 Prozent.
In der Schweiz entsteht die Lücke vor allem in der zweiten Säule, der Pensionskasse. Die AHV, also die erste Säule, rechnet bei der Rentenberechnung Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an, also ein fiktives Einkommen in Höhe des Dreifachen der jährlichen Minimalrente. Ausgezahlt wird nichts. Rechnerisch sind das 2026 rund 45.360 Franken im Jahr (3 x 15.120 Franken, eigene Rechnung). In der Pensionskasse ist dagegen nur der Lohn oberhalb des Koordinationsabzugs versichert, 2026 sind das 26.460 Franken. Eigene Rechnung: Bei einem Vollzeitlohn von 80.000 Franken sind 53.540 Franken versichert. Bei 50 Prozent Pensum, also 40.000 Franken, bleiben 13.540 Franken. Das ist nur etwa ein Viertel statt der Hälfte. Wer mehrere kleine Teilzeitjobs hat, liegt unter Umständen bei jedem Arbeitgeber unter der Eintrittsschwelle von 22.680 Franken und ist dort gar nicht obligatorisch versichert. Die Reform, die diesen Abzug an den Lohn koppeln sollte, wurde am 22. September 2024 in der Volksabstimmung abgelehnt. Der Gender Pension Gap lag laut Bundesamt für Statistik 2024 bei 29,9 Prozent, bei Verheirateten allerdings bei 45,5 Prozent und bei Geschiedenen bei 14,2 Prozent. Das kann damit zu tun haben, dass bei Scheidung die Vorsorgeguthaben geteilt werden, belegt ist dieser Zusammenhang aber nicht. Beim hohen Wert für Verheiratete ist zu beachten, dass das Einkommen des Partners nicht einfließt.
Kann ein ETF-Sparplan die Lücke schließen?
Die kurze Antwort: Er kann sie verkleinern, aber nicht einfach ersetzen. Rechnen wir mit klaren Annahmen: Du sparst 20 Jahre lang 100 Euro im Monat, wir unterstellen eine Wertentwicklung von 5 Prozent im Jahr, die niemand garantieren kann, und lassen Kosten, Steuern und Inflation außen vor, die das Ergebnis spürbar mindern würden. Dann hast du 24.000 Euro eingezahlt und etwa 40.580 Euro angespart. Entnimmst du davon vereinfacht 4 Prozent im Jahr, sind das rund 135 Euro im Monat. Um die Lücke aus zehn Jahren halber Stelle (rund 213 Euro) zu schließen, bräuchtest du bei gleichen Annahmen rund 160 Euro im Monat (rund 64.900 Euro Endkapital, rund 216 Euro Entnahme im Monat). Bei nur 3 Prozent Wertentwicklung sind es mit 100 Euro nur rund 32.700 Euro und etwa 109 Euro im Monat.
Drei Dinge sprechen gegen die Faustformel „einfach ETF sparen". Erstens trägst du das Marktrisiko selbst. Auch breit gestreute Weltindizes haben zeitweise die Hälfte ihres Wertes verloren, und Verlustphasen konnten viele Jahre dauern. Zweitens ist ein Entnahmeplan kein lebenslanger Rentenanspruch mit Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsschutz. Drittens braucht Sparen Geld, das bei geringerem Einkommen oft nicht übrig ist. Die Sparbeträge oben sind nominal, die Rentenbeträge dagegen mit dem heutigen Rentenwert gerechnet. Der Vergleich ist deshalb nur eine grobe Orientierung. Bei zwei Prozent Inflation im Jahr verliert Geld in 20 Jahren rund ein Drittel seiner Kaufkraft. Wie ETFs grundsätzlich funktionieren und worauf du beim Kauf achten solltest, erklärt Darauf solltest du beim ETF-Kauf achten. Und wie du einen ersten Schritt gehst, findest du in Aktien für Anfänger.
Eigenes Sparen ist trotzdem ein Baustein. Regelmäßige kleine Beträge können über Jahrzehnte ein Kapital aufbauen, wenn die Rendite tatsächlich eintritt, und das ist nicht garantiert. Es ist ein Hebel, der unabhängig vom Partner funktioniert, aber auch Verluste bringen kann.
Was das für dich bedeutet
Du musst nicht von heute auf morgen in Vollzeit zurück. Aber du kannst Teilzeit bewusster entscheiden, statt sie einfach geschehen zu lassen. Diese Schritte helfen dir dabei:
- Hol dir deine Rentenauskunft und lass dein Konto klären. Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten werden nicht automatisch lückenlos gespeichert. Fehlt etwas, fehlt Rente.
- Rechne die Teilzeit durch. Pro Jahr mit halber Stelle auf Durchschnittsniveau fehlen rund 21 Euro Monatsrente, das sind rund 10,60 Euro bei einer Stelle, die nur ein Viertel kürzer ist. Mit diesen Zahlen kannst du im Paar sachlich verhandeln.
- Schreib dir ein Enddatum auf. Wenn du Teilzeit befristet planst, nutze die Brückenteilzeit, bei der du für ein bis fünf Jahre reduzierst und danach wieder auf die frühere Arbeitszeit zurückkehrst. Einen Anspruch darauf hast du nur, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Beschäftigte hat und dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. In Betrieben mit 46 bis 200 Beschäftigten gibt es Zumutbarkeitsgrenzen, und der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen ablehnen. Zurück kommst du zur früheren Arbeitszeit, nicht zwingend auf denselben Arbeitsplatz.
- Sprich über Ausgleich im Paar. Wer die Familienarbeit übernimmt, sollte nicht die gesamte Rentenlücke tragen. Das kann ein gemeinsamer Sparplan auf deinen Namen sein oder ein Ausgleich über die Aufteilung der Haushaltskasse. Rechtliche Details gehören in eine Beratung.
- Wenn dein Notgroschen steht, kannst du prüfen, ob ein kleiner Sparplan zu deiner Situation passt, und dich vorher über Kosten und Risiken informieren. Verluste sind möglich. Wie hoch die Reserve sein sollte, steht in Notgroschen: Wie hoch sollte deine Reserve sein?.
Häufige Fragen
Zählt Teilzeit überhaupt für die Rente?
Ja, aber proportional zum Verdienst. Du zahlst auf dein Teilzeitgehalt Beiträge und erwirbst entsprechend weniger Entgeltpunkte. Bei einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung ist die Zeit trotzdem Beitragszeit und zählt für die Wartezeiten. Bei einem Minijob mit Befreiung von der Versicherungspflicht gilt das nicht.
Wie viel Rente bringt mir ein Kind?
Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, bis zu drei Entgeltpunkte, das sind bei heutigem Rentenwert 127,56 Euro brutto im Monat, wenn dir die Zeiten zugeordnet werden. Bei Kindern vor 1992 gibt es bisher 2,5 Punkte. Die sogenannte Mütterrente III soll diese Differenz ab 2027 anheben, die Auszahlung soll ab 2028 beginnen. Für Frauen zwischen 35 und 55 spielt das meist keine große Rolle.
Kann ich Rentenlücken nachträglich schließen?
Unter bestimmten Voraussetzungen sind freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung möglich. Ob sich das lohnt, hängt von deiner Situation ab und sollte vorab mit der Rentenversicherung oder einer unabhängigen Beratung geklärt werden. Alternativ kannst du privat vorsorgen, mit allen Risiken, die dazugehören.
Reicht die Hinterbliebenenrente meines Partners?
Das kann niemand pauschal sagen. Sie setzt voraus, dass beim Tod eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand, sie ist an Voraussetzungen geknüpft, und eigenes Einkommen wird oberhalb eines Freibetrags angerechnet. Als einzige Absicherung ist sie riskant.
Lohnt sich Vollzeit überhaupt, wenn Kita und Steuern vieles auffressen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Zweitverdienenden bleibt vom Mehrverdienst nach Steuern, Abgaben und Kitakosten oft deutlich weniger übrig, als der Bruttobetrag vermuten lässt. Die Rente ist aber nur ein Teil der Rechnung: Wer mehr arbeitet, baut auch Anrechte auf, die sich später nur mit Aufwand und teils gar nicht nachholen lassen. Rechne beides durch und entscheide dann, nicht aus dem Bauch.
Fazit
Teilzeit ist ein Tausch: Zeit jetzt gegen Rente später. Das Problem entsteht dort, wo der Tausch unbemerkt und ohne Plan stattfindet. Eine halbe Stelle über zehn Jahre kostet in unserer Beispielrechnung rund 213 Euro Monatsrente, und diese Lücke lässt sich nur teilweise durch Kindererziehungszeiten und Partnerabsicherung schließen. Du hast Handlungsspielraum, wenn du ihn früh nutzt: Konto klären, Rechnung machen, Enddatum setzen und, wenn es zu deiner Situation passt, mit kleinen, regelmäßigen Beträgen vorsorgen. Jede Anlage am Kapitalmarkt bringt Risiken mit sich, kann Verluste erzeugen, und Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.
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Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026 (Bundesrat), 12. Juni 2026
- BMAS: Sozialversicherungsrechengrößen 2026, Oktober 2025
- Deutsche Rentenversicherung: Kindererziehung
- § 70 SGB VI: Bewertung von Beitragszeiten, Bundesministerium der Justiz
- Deutsche Rentenversicherung: Mütterrente III, FAQ
- Bundesgesundheitsministerium: Soziale Absicherung für Pflegepersonen
- Statistisches Bundesamt: Alterseinkünfte nach Geschlecht und Gender Pension Gap, Stand April 2026
- Statistisches Bundesamt: Teilzeit und Vollzeit 2025, Pressemitteilung vom 27. Mai 2026
- Statistisches Bundesamt: Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünsche, WISTA 01/2026
- DIW Berlin: Rentenansprüche von Frauen bleiben mit steigender Kinderzahl deutlich hinter denen von Männern zurück, Wochenbericht 12/2025
- BMAS: Brückenteilzeit
- Deutsche Rentenversicherung: Scheidung und Versorgungsausgleich
- Sozialministerium Österreich: Equal Pension Day 2026
- Pensionsversicherung Österreich: Pensionssplitting
- Bundesamt für Statistik Schweiz: Pension Gap, Daten 2024
- Bundesamt für Sozialversicherungen Schweiz: Beträge gültig ab 1. Januar 2026
- Schweizerische Eidgenossenschaft: Reform der beruflichen Vorsorge, Abstimmung vom 22. September 2024
- Verbraucherzentrale: Welche Vorteile und Nachteile haben ETFs?
Alle Rechenbeispiele sind eigene, vereinfachte Berechnungen mit den genannten Annahmen und keine Prognose. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.




