Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026
Rund sieben Prozent der hauptberuflich Selbstständigen betreiben aktuell keine Altersvorsorge. Das zeigt der DIW Wochenbericht 12/2026 auf Basis einer Befragung von 2024. Die große Mehrheit nutzt dagegen mindestens einen Vorsorgebaustein. Ob das später reicht, beantwortet die bloße Teilnahme nicht. Zur DIW-Auswertung.
Wenn du Behandlungen, Beratung oder kreative Arbeit anbietest, hängen Einnahmen oft unmittelbar von deiner Arbeitszeit ab. Altersvorsorge für Selbstständige betrifft deshalb auch Liquidität und Einkommensausfälle. Dieser Überblick erklärt die Wege und ihre Grenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Auch Selbstständige können bereits rentenversicherungspflichtig sein, etwa in Physiotherapie, Lehre oder über die Künstlersozialkasse.
- Freiwillige gesetzliche Beiträge lassen sich innerhalb gesetzlicher Grenzen anpassen. Eine Pflichtversicherung auf Antrag bindet dich wesentlich stärker.
- Die Rürup-Rente verbindet steuerlichen Abzug mit langfristiger Kapitalbindung. Ein freier ETF-Sparplan bietet mehr Zugriff, trägt aber Kapitalmarktrisiken.
- Ab 2027 öffnet sich die reformierte geförderte Privatvorsorge auch für bislang ausgeschlossene Selbstständige.
- Welche Bausteine infrage kommen, hängt von Pflichtsystem, Einkommen, Rücklagen und gewünschter Verfügbarkeit ab.
Welche Selbstständigen müssen in die Rentenversicherung einzahlen?
„Selbstständig“ bedeutet nicht automatisch „von der gesetzlichen Rente befreit“. § 2 SGB VI nennt mehrere Pflichtgruppen. Entscheidend sind Tätigkeit und Beschäftigtenstruktur.
- Lehrende und Erziehende: Sie sind grundsätzlich pflichtversichert, wenn sie regelmäßig keine versicherungspflichtigen Beschäftigten haben. Der Lehrbegriff kann auch Coaching und Training erfassen.
- Pflegepersonen: Die Pflicht erfasst unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Physiotherapeutinnen, die überwiegend auf ärztliche Anordnung arbeiten. Auch hier kommt es auf Beschäftigte an.
- Hebammen: Sie unterliegen grundsätzlich der Pflicht, auch mit versicherungspflichtigen Beschäftigten.
- Künstlerinnen und Publizistinnen: Bei erfüllten Voraussetzungen erfolgt die Absicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Über die KSK tragen Versicherte ungefähr die Hälfte der Beiträge selbst.
- Handwerkerinnen: Wer mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, etwa als Friseurmeisterin, ist grundsätzlich pflichtversichert.
- Selbstständige mit einem Auftraggeber: Versicherungspflicht kann entstehen, wenn du dauerhaft im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeitest und regelmäßig keine versicherungspflichtigen Beschäftigten hast.
Einzelheiten und Ausnahmen erklärt die Deutsche Rentenversicherung für Bildung, Pflege und andere selbstständige Berufe. Der Berufsname allein entscheidet nicht: Reine Unternehmensberatung ist anders einzuordnen als Unterricht. Eine Designerin kann unter das Künstlersozialversicherungsgesetz fallen.
Für eine Kosmetikerin oder Beraterin ohne einschlägigen Pflichttatbestand besteht dagegen keine allgemeine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Andere Pflichtsysteme bleiben möglich. Lass deinen Status von der DRV klären, bevor du frei verfügbare Vorsorgebeiträge kalkulierst.
Kommt eine allgemeine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige?
Der Koalitionsvertrag 2025, Seite 20 sieht die Einbeziehung neuer Selbstständiger ohne obligatorisches Alterssicherungssystem vor. Andere verlässliche Vorsorgeformen sollen möglich bleiben.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt seit Juni 2026 eine weitergehende Lösung: Selbstständige ohne obligatorische Absicherung, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, sollen ohne Ausstiegsmöglichkeit einbezogen werden. Bereits Selbstständige sollen grundsätzlich einbezogen werden, aber voraussetzungslos herausoptieren können.
Stand 16. Oktober 2026: In den geprüften amtlichen Quellen ist kein verkündetes allgemeines Pflichtgesetz nachgewiesen. Die Bundesregierung führt die grundlegende Rentenreform weiterhin als noch umzusetzende Maßnahme. Der politische Umsetzungsbeschluss vom Juli ersetzt kein Gesetz; ein verbindlicher Starttermin lässt sich daraus nicht ableiten.
Wie funktioniert die gesetzliche Altersvorsorge ohne bestehende Pflicht?
Freiwillige Beiträge: Höhe und Monate selbst bestimmen
Wenn du nicht pflichtversichert bist, kannst du grundsätzlich freiwillige Rentenbeiträge leisten. Für 2026 beträgt der monatliche Mindestbeitrag 112,16 Euro, der Höchstbeitrag 1.571,70 Euro. Höhe und Zahl der Beiträge bestimmst du innerhalb dieser Grenzen selbst. Quelle: DRV, Beiträge 2026.
Das ermöglicht Einzahlungen passend zum Geschäftsjahr. Beiträge für 2026 können grundsätzlich bis zum 31. März 2027 gezahlt werden. Bereits gezahltes Geld steht dir allerdings nicht mehr als Rücklage zur Verfügung.
Du erwirbst oder erhöhst Rentenansprüche und kannst fehlende Versicherungszeiten ergänzen. Die gesetzliche Altersrente wird lebenslang gezahlt. Eine frei verfügbare Kapitalauszahlung ist dabei nicht vorgesehen. Die DRV erläutert die freiwillige Versicherung.
Wichtig: Freiwillige Beiträge erhalten den Erwerbsminderungsschutz nicht automatisch. Dafür sind grundsätzlich Pflichtbeiträge erforderlich; Ausnahmen hängen vom Versicherungsverlauf ab. Lass deshalb auch frühere Beschäftigung und Kindererziehungszeiten prüfen.
Pflichtversicherung auf Antrag: mehr Bindung
Eine andere Möglichkeit ist die Versicherungspflicht auf Antrag nach § 4 Absatz 2 SGB VI. Für eine nicht nur vorübergehende Selbstständigkeit gilt grundsätzlich eine Antragsfrist von fünf Jahren nach Beginn. Auch das Ende einer zuvor bestehenden Versicherungspflicht aufgrund dieser Tätigkeit kann maßgeblich sein.
Du zahlst dann Pflichtbeiträge. Das kann helfen, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Erwerbsminderungsleistungen zu erfüllen. Ein Leistungsanspruch setzt weitere persönliche und medizinische Voraussetzungen voraus.
Der Regelbeitrag beträgt 2026 monatlich 735,63 Euro. Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach dem Aufnahmejahr ist grundsätzlich der halbe Regelbeitrag von 367,82 Euro möglich. Alternativ kommt ein einkommensgerechter Beitrag infrage. Quelle: DRV, Beitragswerte 2026.
Die Bindung ist entscheidend: Du kannst die Antragspflichtversicherung nicht frei kündigen. Sie endet grundsätzlich erst, wenn die Voraussetzungen entfallen, etwa bei Aufgabe der Selbstständigkeit. Eine schwache Auftragslage beendet sie nicht einfach.
Welche private Altersvorsorge steht Selbstständigen offen?
Basisrente beziehungsweise Rürup: Steuerabzug gegen Kapitalbindung
Die Rürup-Rente ist eine private Basisrente mit lebenslanger Rentenzahlung. Beiträge zur Basisversorgung sind 2026 zu 100 Prozent innerhalb des Höchstbetrags als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Der Rahmen beträgt 30.826 Euro einzeln und 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung. Quelle: Bayerische Ärzteversorgung, Werte 2026; Rechtsgrundlage ist § 10 EStG.
Dieser Höchstbetrag gilt gemeinsam für gesetzliche Rentenversicherung, begünstigte Versorgungswerke und Basisrenten. Er steht dir nicht zusätzlich für jeden Baustein zu. „Absetzbar“ bedeutet außerdem keine gleich hohe Steuererstattung: Die Wirkung hängt von deinem steuerpflichtigen Einkommen ab.
Dem Steuerabzug stehen enge Grenzen gegenüber. Eine Kündigung mit Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen; möglich ist grundsätzlich eine Beitragsfreistellung. Die spätere Rente wird besteuert. Abschlusskosten, laufende Kosten und Vertragsbedingungen beeinflussen das Ergebnis. Die Verbraucherzentrale beschreibt die Fallstricke.
Bei schwankendem Einkommen zählen daher auch Mindestbeiträge, Zuzahlungsmöglichkeiten und Folgen einer Pause. Geld für Praxismiete oder eine längere Auszeit bleibt in diesem Vertrag gebunden. Eine Steuerersparnis allein beantwortet die Frage nach der passenden Vorsorgeform nicht.
Altersvorsorgedepot ab 2027: Förderung auch für Selbstständige
Ab 1. Januar 2027 wird die reformierte geförderte Privatvorsorge auch für bislang ausgeschlossene Selbstständige, Freiberuflerinnen und Gewerbetreibende geöffnet. Einige Selbstständige waren bereits über ihre Rentenversicherungspflicht förderberechtigt. Das neue Altersvorsorgedepot kommt ohne Kapitalgarantie aus. Quelle: Bundesregierung zur beschlossenen Reform.
Die Grundzulage beträgt ab 2027 maximal 540 Euro jährlich: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, anschließend 25 Prozent bis insgesamt 1.800 Euro. Für ein zulagenberechtigtes Kind kommen bis zu 300 Euro hinzu. Der jährliche Mindesteigenbeitrag beträgt 120 Euro. Quelle: BMF-FAQ zur Reform.
Der Vorteil ist die Förderung; Nachteile sind Kosten, Kapitalmarktrisiken und Bindungsregeln. Beim Standarddepot gilt eine Kostenobergrenze von einem Prozent. Eine vorzeitige Entnahme außerhalb gesetzlicher Ausnahmen kann die Rückzahlung von Förderung auslösen.
Alle Förderdetails und Auszahlungsregeln findest du in unserem Artikel zum Altersvorsorgedepot für Frauen. Für deine Planung zählt: Im Oktober 2026 ist es ein beschlossener Baustein für das kommende Jahr.
Freier ETF-Sparplan: flexibel, aber mit Kursrisiken
Ein ETF bildet einen Index ab. Wie breit er Risiken streut, hängt von diesem Index ab. Im freien Depot kannst du Sparraten verändern, pausieren oder Anteile verkaufen. Fonds-, Depot- und Handelskosten sind dabei zu berücksichtigen. Quelle: Verbraucherzentrale zu ETFs.
Für Selbstständige mit schwankenden Einnahmen ist diese Verfügbarkeit ein Unterschied zu einer gebundenen Rentenlösung. Sie hat Grenzen: Aktienkurse können stark fallen, gerade wenn du Geld benötigst. Wertpapieranlagen bergen Risiken bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals.
Der freie Sparplan liefert keine lebenslange Rentenzusage und keine Zulagen nach dem neuen Altersvorsorgedepot-Modell. Entnahmen im Ruhestand musst du selbst organisieren; Kapitalerträge können steuerpflichtig sein. Grundlagen erklärt unser Einsteigerartikel zu ETFs.
Versorgungswerk und Immobilie: weitere Bausteine
Versorgungswerke sind für bestimmte kammergebundene freie Berufe vorgesehen, etwa Ärztinnen oder Architektinnen. Sie leisten Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Der Zugang ist berufsgebunden; Beiträge und Ansprüche richten sich nach den jeweiligen Regeln. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung.
Eine selbst genutzte, entschuldete Immobilie kann Mietzahlungen im Alter ersetzen. Sie zahlt jedoch keine laufenden Lebenshaltungskosten. Unterhalt, Sanierung und mögliche altersgerechte Umbauten bleiben finanzielle Aufgaben. Die Verbraucherzentrale erläutert diese Belastungen. Auch deshalb gehört ihre Tragbarkeit zur Vorsorgeplanung.
Wie lässt sich bei schwankendem Einkommen vorsorgen?
Ein voller Kalender ist kein verlässlicher Maßstab für den dauerhaft verfügbaren Sparbetrag. Aussagekräftiger ist, was nach Betriebskosten, Steuern, Pflichtbeiträgen und privaten Ausgaben übrig bleibt. Drei Fragen helfen, diese Größen auseinanderzuhalten.
Welches Geld muss kurzfristig verfügbar bleiben?
Ein privater Notgroschen, betriebliche Liquidität und Steuerrücklagen erfüllen verschiedene Aufgaben. Die passende Höhe hängt von laufenden Verpflichtungen und möglichen Ausfällen ab. Aktienanlagen können wegen ihrer Kursschwankungen kurzfristig benötigtes Geld gefährden. Die Verbraucherzentrale trennt kurzfristige Rücklagen und langfristige Geldanlage.
Ein Rechenbeispiel, keine Vorgabe: Angenommen, private Grundausgaben betragen monatlich 1.800 Euro und betriebliche Fixkosten 700 Euro. Drei Monate ohne Einnahmen erfordern dafür 7.500 Euro: 3 × 2.500 Euro. Steuern, Pflichtbeiträge und weitere Verpflichtungen müssten zusätzlich berücksichtigt werden.
Wie verändert ein Ausfall die Finanzierung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann bei vertraglich versicherter Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Rente zahlen. Bedingungen, Gesundheitsprüfung und Leistungsumfang sind entscheidend. Die Verbraucherzentrale erläutert die Absicherung der Arbeitskraft.
Für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kommt je nach Krankenversicherung Krankengeld oder privates Krankentagegeld infrage. Gesetzlich versicherte Selbstständige haben Krankengeld nicht automatisch eingeschlossen. Quelle: Verbraucherzentrale zum Krankengeld. Leistungsbeginn und mögliche Einkommenslücken gehören deshalb in dieselbe Rechnung wie laufende Vorsorgebeiträge.
Was gehört dem Betrieb, was deiner privaten Vorsorge?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, im Existenzgründungsportal des Bundes wird aber ein Geschäftskonto empfohlen – zur Trennung betrieblicher und privater Zahlungen. Getrennte Übersichten machen sichtbar, welches Geld tatsächlich für die private Vorsorge verfügbar ist. Die steuerliche Zuordnung von Betriebs- und Privatvermögen klärst du mit deiner Steuerberatung.
Bei flexiblen Sparformen kannst du eine tragbare Grundrate und zusätzliche Einzahlungen getrennt planen. Die Verbraucherzentrale beschreibt, wie sich ETF-Sparraten ändern, pausieren und fortsetzen lassen. Bei Versicherungsverträgen entscheidet dagegen der Vertrag über Anpassungen.
Welche Altersvorsorge kann zu welcher Situation passen?
Die Suche nach der „besten Altersvorsorge für Selbstständige“ führt zu keiner einheitlichen Antwort. Diese Entscheidungshilfe ordnet Eigenschaften ein und ersetzt keine persönliche Beratung.
- Wenn du bereits pflichtversichert bist, kann zunächst die Klärung deiner bestehenden Ansprüche interessant sein. Ergänzende Bausteine erfüllen andere Aufgaben.
- Wenn du gesetzliche Rentenansprüche flexibel ergänzen möchtest, können freiwillige Beiträge interessant sein. Erwerbsminderungsschutz muss gesondert geprüft werden.
- Wenn Pflichtbeitragszeiten wichtig sind, kann die Antragspflichtversicherung interessant sein. Frist, dauerhafte Bindung und tragbare Beiträge gehören zusammen.
- Wenn dein steuerpflichtiges Einkommen hoch ist und du Kapital dauerhaft binden kannst, kann eine Basisrente interessant sein. Steuerwirkung und Vertragskosten bleiben Prüfaufgaben.
- Wenn du Förderung nutzen möchtest, kann ab 2027 das Altersvorsorgedepot interessant sein. Verfügbarkeit und Verlustrisiken unterscheiden sich von Rücklagen.
- Wenn anpassbare Einzahlungen und Kapitalzugriff wichtig sind, kann ein freier ETF-Sparplan interessant sein. Dafür trägst du Kursrisiken und organisierst spätere Entnahmen selbst.
Häufige Fragen
Wie viel muss ich als Selbstständige monatlich zurücklegen?
Eine allgemeingültige Summe gibt es nicht. Bestehende Ansprüche, gewünschtes Alterseinkommen, verbleibende Zeit und finanzielle Belastbarkeit bestimmen den Bedarf. Ein Umsatzanteil allein reicht als Grundlage nicht.
Kann ich freiwillige Rentenbeiträge aussetzen?
Bei freiwilliger Versicherung bestimmst du die Beitragsmonate selbst. Für eine Pflichtversicherung auf Antrag gilt diese Freiheit nicht. Ausgelassene Zeiten können sich auf Ansprüche auswirken.
Kann ich aus einer Rürup-Rente Geld entnehmen?
Eine freie Kapitalentnahme ist ausgeschlossen. Die Basisrente ist auf lebenslange Rentenzahlung ausgerichtet und deshalb kein Ersatz für einen Notgroschen.
Ist ein ETF-Sparplan dasselbe wie ein Altersvorsorgedepot?
Nein. Das freie Depot hat keine entsprechenden Förder- und Bindungsregeln. Das geförderte Altersvorsorgedepot startet ab 2027; es kann ebenfalls in Wertpapiere investieren.
Wo bekomme ich persönliche Unterstützung?
Die DRV klärt Versicherungspflicht, Versicherungsverlauf und mögliche Rentenansprüche. Deine Steuerberatung prüft Abzugsmöglichkeiten, Steuerwirkung sowie die Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen. Für Vertragsfragen bietet auch die Verbraucherzentrale Beratung.
Fazit: Für wen ist was interessant?
Für Selbstständige mit wechselnden Einnahmen kann eine Kombination unterschiedlich verfügbarer Bausteine interessant sein. Welche davon infrage kommen, hängt von Pflichtsystem, Rücklagen, Absicherungsbedarf und steuerlicher Situation ab.
Du möchtest verstehen, wie Rücklagen, Einkommensausfälle und Altersvorsorge zusammenhängen, und deine Finanzentscheidungen künftig selbst treffen? In einem kostenlosen Erstgespräch lernst du unsere Kurse kennen und findest heraus, welcher Lernweg zu deinem Wissensstand passt. Eine persönliche Anlage-, Steuer- oder Altersvorsorgeberatung bieten wir nicht an.
Quellen
- DIW Wochenbericht 12/2026: Altersvorsorge Selbstständiger. Stand: 2026; Erhebung SLSD 2024, hauptberuflich Selbstständige ohne Renten-/Pensionsbezug.
- § 2 SGB VI: Selbstständig Tätige. Stand: geltende Fassung, Abruf 16.10.2026.
- DRV: Selbstständige, Bildung und Pflege. Stand: Werte 2026; Abruf 16.10.2026.
- Koalitionsvertrag 2025, Seite 20. Stand: 2025; Zeilen 632–635.
- BMAS: Empfehlungen der Rentenkommission 2026. Stand: Empfehlungen Juni 2026; Abruf 16.10.2026.
- Bundesregierung: Gesundheits- und Rentenpolitik. Stand: aktueller Abruf 16.10.2026.
- DRV: Freiwillige Beiträge 2026. Stand: 24.02.2026; Beiträge für 2026.
- DRV: Freiwillige Rentenversicherung – FAQ. Stand: Werte 2026; Abruf 16.10.2026.
- § 4 SGB VI: Versicherungspflicht auf Antrag. Stand: Absatz 2; Abruf 16.10.2026.
- DRV: Beginn und Ende der Antragspflichtversicherung. Stand: Abruf 16.10.2026.
- Bayerische Ärzteversorgung: Sonderausgabenabzug 2026. Stand: Beitragsjahr 2026.
- § 10 EStG: Basisversorgung und Sonderausgaben. Stand: Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3; Abruf 16.10.2026.
- Verbraucherzentrale: Fallstricke der Basisrente. Stand: 02.10.2025; Abruf 16.10.2026.
- Bundesregierung: Reform der privaten Altersvorsorge. Stand: beschlossen 2026; Umsetzung 01.01.2027.
- BMF: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Stand: 05.05.2026; Regeln ab 01.01.2027.
- Verbraucherzentrale: Vorteile und Nachteile von ETFs. Stand: Abruf 16.10.2026.
- § 20 EStG: Einkünfte aus Kapitalvermögen. Stand: geltende Fassung, Abruf 16.10.2026.
- bpb: Berufsständische Versorgungswerke. Stand: 30.04.2024; Abruf 16.10.2026.
- Verbraucherzentrale: Wohnen im Alter. Stand: Abruf 16.10.2026.
- Verbraucherzentrale: Geldanlage und Altersvorsorge. Stand: Abruf 16.10.2026.
- Verbraucherzentrale: Arbeitskraft und Berufsunfähigkeit. Stand: Abruf 16.10.2026.
- Verbraucherzentrale: Krankengeld für Selbstständige. Stand: Abruf 16.10.2026.
- Existenzgründungsportal des Bundes: Geschäftskonto. Stand: Februar 2020; Abruf 16.10.2026.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und Finanzbildung. Er ist keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung und keine Steuer-, Rechts- oder Rentenberatung. Investiere Dich Frei vermittelt keine Finanzprodukte. Wertpapieranlagen sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Stand: 16.10.2026, ohne Gewähr.




